Achtung bei Online-Krankschreibungen (AU): Warum die Entgeltfortzahlung ins Stocken geraten kann
Die Digitalisierung macht auch vor dem Arztbesuch nicht Halt: Immer mehr Arbeitnehmende nutzen Telemedizin-Plattformen wie TeleClinic, um sich im Krankheitsfall bequem per Video oder Telefon krankschreiben zu lassen. Doch was auf den ersten Blick modern und unkompliziert erscheint, kann für Arbeitgeber zum echten Kostenrisiko werden.
Fehlende Arztnummer – fehlende Erstattung
Was viele nicht wissen: Fehlt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) die gültige Arztnummer im Stempel, erkennen viele Krankenkassen die Bescheinigung nicht an. Die Folge? Keine Erstattung über das U1-Verfahren. Arbeitgeber bleiben in diesem Fall auf den Lohnfortzahlungskosten sitzen – und das kann schnell teuer werden.
Warum das für Arbeitgeber relevant ist
Gerade in Zeiten wachsender Nutzung digitaler Gesundheitsangebote ist es entscheidend, sich vor unnötigen Belastungen zu schützen. Die Umlage U1 dient eigentlich dazu, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu entlasten. Doch ohne formell korrekte AU bleibt diese Unterstützung aus.
Was Sie jetzt tun sollten
Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, empfehlen wir Ihnen:
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig für die formellen Anforderungen an eine gültige AU.
- Weisen Sie insbesondere bei der Nutzung von Telemedizin-Anbietern darauf hin, dass eine gültige Arztnummer zwingend erforderlich ist.
- Prüfen Sie eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen genau – gerade dann, wenn sie digital erstellt wurden.
So vermeiden Sie Missverständnisse, stärken das Verständnis im Team und schützen Ihr Unternehmen vor unnötigen Kosten.
Was auf der Krankschreibung (AU) stehen sollte
- Handelt es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung?
- Für welchen Mitarbeitenden wird die AU ausgestellt? UND
- Bei welcher Krankenkasse ist der Mitarbeiter versichert?
- Wann ist der Mitarbeiter geboren?
- Kostenträgerkennung?
- Versicherten-Nummer?
- Versichertenstatus?
- Betriebsstätten-Nr. des Arztes (BSNR)?
- Arzt-Nummer?
- Ausstellungsdatum der Bescheinigung?
Fehlt einer dieser Angaben, kann es passieren, dass die Krankenkasse die AU nicht anerkennt!
- Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit?
- Von wann bis wann ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben und wann wurde das festgestellt? Hier unbedingt auf die korrekten Datumsangaben achten!
Unsere Experten
Christine Kohn
Grit Lexow
Heitje Ellereit






