Freibeträge klug nutzen: Nachfolge im Familienunternehmen richtig vorbereiten – Teil 2/3

Die Nachfolge im Familienunternehmen ist weit mehr als eine emotionale Entscheidung – auch steuerlich gilt es, vieles richtig zu machen – gerade, wenn es um eine Nachfolge innerhalb der Familie geht. Denn die Art und Weise, wie die Übergabe gestaltet wird, hat erheblichen Einfluss auf die Steuerlast, Liquidität und Rechtssicherheit – sowohl für die abgebende Generation als auch für die Nachfolger.

Im ersten Teil unserer dreiteiligen Serie haben wir Ihnen aufgezeigt, was die Chancen aber auch Herausforderungen einer familieninternen Nachfolgeplanung sein können. Nun möchten wir die Nachfolge im Familienunternehmen unter dem Gesichtspunkt von Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer und Betriebsvermögensübertragung beleuchten.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge senken

In der Praxis zeigt sich: Eine gut gemeinte Übergabe „untereinander“ kann steuerlich schnell teuer werden, wenn keine strukturierte Planung erfolgt. Wer frühzeitig die steuerlichen Weichen stellt, kann erheblich profitieren – und sicherstellen, dass das Lebenswerk nicht durch unnötige Steuerbelastungen gefährdet wird.

Freibeträge bei der Nachfolge im Familienunternehmen optimal ausschöpfen

Im Zentrum der steuerlichen Betrachtung steht häufig die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Wer das Unternehmen bereits zu Lebzeiten überträgt – also im Rahmen einer Schenkung – kann von erheblichen Freibeträgen profitieren. Kindern steht aktuell ein Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil zu. Dieser kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.

Regelverschonung und Optionsverschonung bei der Übertragung von Betriebsvermögen

Zusätzlich profitieren Übergeber bei Betriebsvermögen von speziellen Vergünstigungen: Wird die sogenannte Regelverschonung in Anspruch genommen, bleiben bis zu 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei – unter bestimmten Voraussetzungen sogar 100 % (Optionsverschonung). Hierbei spielt unter anderem eine Rolle, wie viele Jahre das Unternehmen nach der Übergabe fortgeführt wird und wie hoch die Lohnsummenquote ausfällt.

Wichtig: Diese Steuerbefreiungen gelten nur für begünstigtes Betriebsvermögen – hier lohnt sich eine genaue Prüfung.

Betriebsvermögen richtig einordnen: Begünstigt oder steuerpflichtig?

Denn nicht jedes Vermögen im Unternehmen gilt automatisch als „begünstigt“. Eine sorgfältige Analyse ist unerlässlich: Reine Kapitalgesellschaften, vermögensverwaltende GmbHs oder größere Cashreserven im Betriebsvermögen können unter Umständen nicht begünstigt werden – oder nur teilweise. Auch sogenanntes „schädliches Verwaltungsvermögen“ wie vermietete Immobilien oder nicht betriebsnotwendige Kunstgegenstände können die Verschonung gefährden.

Hier gilt: Schon kleine strukturelle Anpassungen im Vorfeld können große steuerliche Effekte erzielen.

Nachfolge mit Nießbrauch & Versorgungsleistungen gestalten

Auch möchten sich viele Übergeber nach der Übergabe weiterhin absichern – etwa durch Einnahmen oder Einflussmöglichkeiten. Eine beliebte Variante ist die Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt: Die Unternehmensanteile gehen auf die Nachfolgegeneration über, während der Senior weiterhin die Erträge erhält. Auch regelmäßige Versorgungsleistungen, etwa in Form einer monatlichen Rente, können bei entsprechender Gestaltung steuerlich anerkannt werden.

Achtung: Solche Modelle erfordern eine sorgfältige vertragliche und steuerliche Ausarbeitung – sie dürfen nicht nur formal existieren, sondern müssen wirtschaftlich nachvollziehbar und rechtlich sauber aufgesetzt sein, um anerkannt zu werden.

Auch die Einkommensteuer zählt: Fallstricke bei entgeltlicher oder teilentgeltlicher Übergabe

Neben Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kann auch Einkommensteuer anfallen, z.B. wenn:

  • das Unternehmen gegen Zahlung übertragen wird (entgeltlich)
  • stille Reserven aufgedeckt werden
  • Sonderbetriebsvermögen nicht berücksichtigt wird

Ein häufiger Fehler ist die „informelle“ Übergabe ohne steuerliche Planung – mit teuren Folgen bei einer Betriebsprüfung Jahre später.

Nachfolge rechtzeitig planen: Steuerliche Gestaltung mit Weitblick

Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten funktionieren nur mit Vorlauf – etwa durch:

  • gestaffelte Schenkungen zur mehrfachen Nutzung von Freibeträgen
  • vorbereitende Umstrukturierungen
  • die gezielte Reduktion schädlichen Verwaltungsvermögens

Auch das private Umfeld sollte berücksichtigt werden: Altersversorgung, Notfallvorsorge und Absicherung der Nachfolger gehören ebenso dazu wie das Unternehmen selbst. Eine kluge steuerliche Gestaltung berücksichtigt nicht nur das Unternehmen, sondern immer auch das private Umfeld.

Fazit – Steuerliche Chancen der Nachfolge im Familienunternehmen sichern

Die familieninterne Unternehmensnachfolge bietet große Potenziale – emotional, strategisch und steuerlich. Doch ohne klare Struktur und rechtssichere Umsetzung drohen finanzielle Belastungen und familiäre Spannungen.

Unser Rat: Planen Sie Ihre Nachfolge mit einem starken Partner.
Gemeinsam begleiten unsere Experten aus dem Team Nachfolgeberatung und dem Team Erben und Schenken Unternehmerfamilien mit steuerlichem Know-how. Denn Ihr Lebenswerk verdient mehr als nur gute Absichten. Die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern ist hier unerlässlich, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und den Übergang optimal zu gestalten.

Wir beraten Sie gerne:
Die Nachfolge in der Familie anzugehen, ist ein großer Schritt und verdient echte Begleitung.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Lebenswerk weiterzugeben, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Mit Erfahrung, Verständnis für Ihre Situation und einem klaren Blick auf steuerliche Details.

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