Stefanie Kesser

Stefanie Kesser

…sitzt in der Freizeit gerne mit ihrer Tochter im Buddelkasten und baut Sandburgen, die bis in den Himmel reichen. Zeit für Familie und Freunde ist Stefanie total wichtig. Und wenn sich sie nicht gerade durchs Umwandlungsteuerrecht kämpft, feiert sie auch gerne mal eine Hexen- oder Einhornparty und bastelt mit ihrer Tochter die buntesten Bilder.

In der Kanzlei malt sie weniger Bilder, sondern bastelt viel lieber an der neuen Unternehmensstruktur von Mandanten. Dazu kann auch mal eine Holding und eine Immobiliengesellschaft gehören. Oder auch mal zwei. Und im besten Fall unterstützt sie diese auch gleich noch im Controlling. Ihre Kreativität lebt Stefanie bei uns also im Team Beratung aus.

Lebenslauf

  • geboren in Zossen – wer es nicht kennt: Es ist eine Stadt in Brandenburg, die 2020 ihren 700sten Geburtstag gefeiert hat.
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (RAK)
  • M.A. Finance, Accounting, Corporate Law and Taxation (HTW Berlin)
  • Aktuell in einer Weiterbildung im Bereich Umwandlungssteuerrecht

Expertin für

  • Umwandlungsteuer
  • Umwandlungen & Umstrukturierungen
  • Controlling
  • Finanzierung

Kontaktinfos

Sarrazinstr. 11-15
12159 Berlin

News-Beiträge von Steffi

  • Die 8 Stolpersteine einer Umwandlung – Teil 5/5

    Teil 1 unserer 5-teiligen Serie liefert Ihnen die Grundlagen einer Umwandlung und skizziert den Weg eines Einzelunternehmens zu einer GmbH. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, ob das Einzelunternehmen gewerblich oder freiberuflich tätig ist.

    6. August 2021
  • Gesetzliche Pflichten bei einer Einbringung – Teil 4/5

    Das Einzelunternehmen ermöglicht vielen einen unkomplizierten Start in die Selbstständigkeit. Nach den ersten erfolgreichen Jahren kommen dann häufig Zweifel, ob das noch die richtige Rechtsform ist. Unser Team Unternehmensberatung zeigt Ihnen in einer kleinen Artikelserie über den Sommer die Möglichkeiten einer Umwandlung.

    23. Juli 2021
  • Die Schritte der Einbringung in eine GmbH – Teil 3/5

    Der vierte Teil unserer Serie gibt Ihnen einen Einblick in die gesetzlichen Pflichten rund um eine steuerneutrale Einbringung. Das heißt, selbst im Nachgang müssen Sie noch sieben Jahre lang gewissen Nachweispflichten nachkommen. Nur dann bleibt Ihre Umwandlung auch steuerneutral.

    9. Juli 2021

LIEBE HEADHUNTER,

wenn Mitarbeiter bei uns nicht mehr glücklich sind, werden sie sich bestimmt bei Ihnen melden. Also stören Sie uns bitte nicht bei der Arbeit. Danke!

Steffis Motto: „Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.“

Aus tiefster Überzeugung unterstütze ich auch das Deutsche Rote Kreuz, die Kinderkrebsstation des Virchow Klinikums und andere Kinderhilfsorganisationen.