Kleinbetragsrechnung: klein aber fein!

Stellt euch vor ihr seid in einem Supermarkt an der Kasse, die Person vor euch kauft Müllbeutel für 2,00 EUR ein und verlangt eine ordnungsgemäße Rechnung. Sie gibt ihre ganzen Daten durch wie Name, Adresse, Steuernummer. Was würdet ihr euch denken?

Das Ganze wird ja ewig dauern! Wen in aller Welt interessiert es, ob du Müllbeutel kaufst! Ist nicht dein Ernst!

Damit genau das nicht passiert, gibt es die Kleinbetragsrechnung. Sie ist vorhanden, damit die Ausgaben dennoch dokumentiert werden und ein Nachweis existiert. Sie erfordert aber durchaus weniger bürokratischen Aufwand als eine „normale ordnungsgemäße Rechnung“.

Kurze Begriffsklärung:

Eine Kleinbetragsrechnung ist der Nachweis für Ausgaben, die kleiner 250 EUR brutto sind.

Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen:

Auch eine Kleinbetragsrechnung hat Must-Haves:

  • Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
  • Steuernummer oder USt-ID des Rechnungsausstellers
  • Rechnungsdatum/Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang der erbrachten Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
  • Getrennter Steuersatz, Steuerbetrag und Hinweis auf eventuelle Steuerbefreiung

Ist meine Rechnung dann falsch, wenn mehr Angaben draufstehen?

Nein, ist sie nicht. Der Gesetzgeber spricht von Mindestangaben. Das heißt, eure Rechnung darf ruhig mehr Angaben haben. Durch das Zeitalter der Onlinebestellungen, geben gerade Online-Shops häufig auch für kleine Rechnungsbeträge bereits alle Angaben an. Fast jeder Shop bietet mittlerweile ein Kundenkonto, in dem all Eure Daten hinterlegt sind.

Hier gilt also nicht: weniger ist mehr!

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Ein genauer Blick lohnt sich!

Bei der Prüfung von Rechnungen lohnt sich ein genauer Blick. Sollte die Rechnung nicht korrekt ausgestellt sein, droht Ärger mit dem Finanzamt.