Erbschaftsteuer & Freibeträge

Wer bekommt das Haus? Wer tritt die Nachfolge im Betrieb an? Bestehen aufgrund meines Testamentes Pflichtteilsansprüche? Können meine Kinder später die Erbschaftsteuer aufbringen?

Wenn der Tag X einmal eintritt, häufen sich Fragen über Fragen. Geben Sie die Steuersachen in unsere Hände und kümmern Sie sich um Ihre Liebsten.

Freibeträge in der Erbschaftsteuer nutzen

Viele wissen nicht, dass der nicht aus Geld bestehende Vermögensanfall steuerlich gesondert zu ermitteln ist. Und gerade im Bereich der Immobilien werden die steuerlichen Werte stark unterschätzt.

Darüber hinaus ist sowohl der Freibetrag als auch der Steuersatz abhängig vom jeweiligen Grad der Verwandtschaft. Aufgrund dessen kommt es in der Praxis wiederholt vor, dass Vermögen aus der Erbmasse, z.B. die vererbte Immobilie, zur Begleichung der Steuerschuld veräußert werden muss oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortsetzen kann.

Höhe der Erbschaftsteuer berechnen

Diesem Dilemma können wir mit einer steuerlichen Beratung im Bereich Erben und Schenken zu Lebzeiten vorbeugen. Und je früher wir mit der Planung und Berechnung beginnen, desto höher sind die Spielräume.

Falls doch nicht im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge alle Vermögenswerte steuerfrei an die zukünftigen Erben übertragen wurden, erstellen wir für Sie natürlich auch die Erbschaftsteuererklärung.

Rufen Sie uns einfach an und wir erklären Ihnen, was wer wann machen sollte.

Unsere Experten für die Erbschaft

Mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen begleiten wir Sie auf diesem schwierigen Weg. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch in Berlin oder Stendal, Sachsen-Anhalt.

Wir sind für Sie da!

Wenn es mal zu Tag X kommen sollte, sind wir für Sie da. Informieren Sie uns und wir kümmern uns – zumindest um das Finanzamt.