Die neue Grundsteuer

Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht forderte eine Grundsteuerreform, die 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Da die bisher berechneten Werte für die Grundsteuer teilweise veraltet sind, müssen in 2022 alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Diese Bewertung erfordert für jedes Grundstück und jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eine Feststellungserklärung, die digital bis zum 31.10.2022 von den Eigentümern bei der Finanzverwaltung eingereicht werden muss. Diese neue Bewertung dient dann als Basis für die Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025.

Zeigt Grundstücke, die im Rahmen der Grundsteuer neu bewertet werden müssen.

Alle Eigentümer eines Grundstücks sind gesetzlich dazu verpflichtet an dieser Neubewertung teilzunehmen. Dabei ist es egal, was für ein Grundstück Sie besitzen: selbst genutzter Kleingarten, vermietete Garage, Eigenheim, vermietetes Mehrfamilienhaus oder Betriebsgrundstück etc.

Unterstützung bei der Grundsteuer

Als Beratungskanzlei haben wir eine TaskForce ins Leben gerufen, um für Sie diese zunächst einmalige Erklärung zu erstellen.  Wir fokussieren demnach das Wissen und die Bearbeitung der Erklärungen auf vier Köpfe, um sie optimal auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Wenn wir Sie mit unserer Kompetenz bei der Erstellung der Erklärungen für Ihre Grundstücke unterstützen sollen, schreiben Sie uns gerne eine Mail mit ein paar Details (Eigentümer, Adresse, Nutzungsart, geteilt/ungeteilt) zu Ihnen und Ihren Grundstücken an grundsteuer@schroederundpartner.berlin.

Von der Feststellungserklärung bis zur neuen Grundsteuer

Viele werden sich fragen „Warum muss ich jetzt in 2022 schon aktiv werden, obwohl die neue Grundsteuer erst in 2025 kommt?“ Der Weg bis dorthin ist lang und in zwei Phasen zu unterteilen.

Zunächst ermitteln die zuständigen Finanzämter den neuen Einheitswert. Dafür ist die bis 31.10.2022 einzureichende Feststellungserklärung die Grundlage. Erst nach der Prüfung durch die Finanzämter werden die Gemeinden tätig, um die finale neue Grundsteuer für 2025 zu berechnen.

Hier die Schritte im Detail:

Mit einem Formular definieren Sie genauer Ihr(e) Grundstück(e).

Sie übermitteln uns die notwendigen Unterlagen für jedes Grundstück.

Wir bereiten die Erklärung für Sie vor.

Sie ergänzen die fehlenden Angaben und geben die Erklärung frei.

Wir übermitteln die Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt.

Wir prüfen den Bescheid über den Einheitswert.

Die Gemeinden berechnen die Grundsteuer neu.

Hintergrundwissen zur Grundsteuerreform

Damit Sie sich einen besseren Überblick verschaffen können, haben wir Ihnen ein paar Details und Fakten zur Reform, der Umsetzung und den Zielen zusammengestellt:

Zeitplan zur Einführung

Auch wenn jetzt schon das Thema Grundsteuer in aller Munde ist, wird die neu berechnete Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 zu zahlen sein. Bis dahin braucht der Gesetzgeber allerdings auch, um die aktuellen Werte der Grundstücke zu bestimmen. Genau dafür muss jetzt bis 31.10.2022 mit der Feststellungserklärung gehandelt werden.

Ziele der Reform

Das Bundesverfassungsgericht will mit seinem Urteil dafür Sorge tragen, dass die Grundsteuer künftig im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Es geht im ersten Schritt nicht darum, dass die Gemeinden mehr Gewinne erzielen sollen, sondern darum die Grundsteuer an den Wert einer Immobilie zu koppeln.

Bundesmodell und Öffnungsklausel

Ein Großteil der Bundesländer orientiert sich bei der Berechnung und Erhebung an dem sogenannten Bundesmodell. Durch eine Länderöffnungsklausel haben allerdings Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ein jeweils eigenes Grundsteuermodell eingeführt.

Weitere Informationen der Berliner Verwaltung finden Sie hier: https://www.berlin.de/grundsteuer

Ihr Experten-Team für die Grundsteuer

Sichern Sie Ihr Vermögen!

Wir helfen Ihnen dabei, einen Plan aufzustellen, wie Sie Ihr Vermögen sichern und aufbauen können.

Wir kümmern uns um Ihre Grundsteuer: digital und kompetent!

Als Grundstückseigentümer sind Sie dazu verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Wir übernehmen die Erstellung der Erklärung für Sie – digital, unkompliziert und kompetent.