Beratung für Ärzte und Heilberufe

Seit Jahren sind wir als Steuerberater für Ärzte, größere Arztpraxen, Apotheken und Pflegedienste ein verlässlicher Partner. Privat wie beruflich. Profitieren auch Sie von unserer speziellen Steuerberatung für Ärzte und unserem Spezialwissen als Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.).

Unser spezielles Team med

Unsere Expertinnen und Spezialisten für Ärzte, Apotheken und Heilberufe freuen sich schon, Sie zu beraten.

Maßgeschneiderte Steuerberatung

Wir sind Experten im Gesundheitswesen und sprechen Ihre Sprache. Wir bereiten Ihre Auswertungen so auf, dass Sie diese verstehen. Außerdem können Sie mit diesen Zahlen wunderbar Ihre Praxis, Ihre Apotheke oder Ihr Unternehmen lenken.

Sie können mit verschiedenen Bausteinen Ihr persönliches Betreuungslevel definieren. In ein, zwei oder drei Beratungsgesprächen pro Jahr analysieren wir die Entwicklung Ihrer Praxis bzw. Ihres Unternehmens. Gerne lassen wir auch Branchenkennzahlen einfließen und stellen so dar, wie Sie im Vergleich zu anderen stehen.

Partner an Ihrer Seite

Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe geht bei uns über die steuerlichen Themen hinaus. Wir unterstützen Sie als Sparringspartner nicht nur bei der Buchführung, Lohnabrechnung und der Steuererklärung. Für sämtliche Finanzthemen sind wir der Partner an Ihrer Seite.

Für einen möglichen Kauf oder Verkauf ermitteln wir den Praxiswert. Oder wir helfen Ihnen zum Beispiel mit einer Vermögensplanung, wenn bei Ihnen ein Hauskauf ansteht. Eine Finanzierungs- und Liquiditätsplanung hilft Ihnen dabei, nach der Praxiswertabschreibung die Steuerzahlungen im Blick zu behalten.

Wir beraten Sie gern!

Unser Anspruch ist es, nicht nur irgendwelche Zahlenwerke aufzubereiten, sondern Sie aktiv zu beraten.

Fachberater: Oliver Büttner

Unsere Spezialberatung für Ärzte

Praxisübernahme

Die „eine“ richtige Methode gibt es für die Bewertung von Arztpraxen nicht. Es gibt zwei. Vergleicht man beide Methoden, so ist das modifizierte Ertragswertverfahren zwar aufwendig, jedoch genauer in der Berechnung als die der Ärztekammer.

Unabhängig von der Wahl der Bewertungsmethode bieten beide gewisse Ermessensspielräume. Diese und deren Auswirkungen auf den Praxiswert zu kennen, hilft unter anderem dabei, einen ermittelten Praxiswert zu überprüfen. Schließlich ist das Interesse des Verkäufers stets ein anderes als das des Käufers.

Praxisvergleich

Ein interner Praxisvergleich gibt Ihnen Aufschluss über die Entwicklung Ihrer Praxis. Anhand einer BWA werden wir die Zahlen der eignen Praxis aus den vergangenen möglichst drei bis fünf Jahren gegenüberstellen. So halten wir mit Ihnen gemeinsam die positiven aber auch negativen Entwicklungen fest.

Aber auch extern kann ein Praxisvergleich wichtige Erkenntnisse liefern. Anhand eines Quervergleiches zu anderen Ärzten auf Ihrem Gebiet und in Ihrer Region analysieren wir Ihre Entwicklung.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Während Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften irgendwann an ihre Wachstumsgrenzen stoßen, bietet die MVZ-Lösung vor allem im Bereich der Anstellungsverhältnisse flexiblere Möglichkeiten.

Generell können Sie für Ihr medizinisches Versorgungszentrum verschiedene Rechtsformen wählen. Denkbar sind dabei eine Personengesellschaft, eine eingetragene Genossenschaft sowie die GmbH als Kapitalgesellschaft. Es besteht sogar die Möglichkeit, mit einer Ein-Mann-GmbH ein MVZ zu gründen.

Besonders die Zahnärzte, die weiter wachsen wollen, können von dieser neuen Möglichkeit profitieren. Die Pflicht der persönlichen Leistungserbringung begrenzt die Möglichkeiten einer Einzelpraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Verkauf eines Praxissitzes

Wann kommt es zu einer Veränderung in der Gesellschafterstruktur? Es wird sich entweder um einen Gesellschafterwechsel, einen Austritt oder eine Aufnahme eines weiteren Arztes drehen.

Damit es eine saubere Trennung zwischen der alten und der neuen Gesellschaft gibt, ist eine Praxisbewertung notwendig. Klare Verhältnisse und eine objektive Beurteilung helfen, dass solch eine Veränderung auch ohne Streit ausgehen kann.

Möchte ein Partner aus der gemeinsamen Praxis ausscheiden, ist meistens eine Praxisbewertung erforderlich.

Während der Ausscheidende an einem möglichst hohen Verkaufspreis seines Anteils interessiert ist, möchte der Käufer den begehrten Anteil so günstig wie möglich erstehen. Es stellt sich somit die Frage: Wie viel ist der Anteil tatsächlich wert?

Nicht weniger selten gibt es die Ausgangslage, dass eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft einen neuen Partner aufnehmen möchte.

Das Ziel bei der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters ist häufig, eine weitere kassenärztliche Zulassung einzugliedern und mehr Privatpatienten zu behandeln. Das Umsatzvolumen wird sich durch diese Maßnahme höchstwahrscheinlich erhöhen und damit auch die Möglichkeit höherer Gewinne.

Ihr Spezialist für Ärzte, Apotheken, Pflegedienste und Heilberufe!

Mit Oliver Büttner als Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) kennt sich unser Spezialteam MED mit vielen Feinheiten des Medizin- und Pflegerechts aus. Testen Sie uns gerne.

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