Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – Start einer Serie
Gehören Sie zu denjenigen, die unkompliziert und schnell als Einzelunternehmer in die Selbstständigkeit gestartet sind? Dann haben auch Sie sich bestimmt einmal die Frage gestellt, ob eine andere Rechtsform für Ihr Unternehmen nicht inzwischen günstiger wäre. Nicht selten ist die Rechtsform des Einzelunternehmers, die für eine schnelle Gründung meist optimal ist, dauerhaft nicht die passende Rechtsform. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens funktioniert, ist aber nicht ganz leicht.
Gründe für die Umwandlung
Die Idee des Rechtsformwechsels in eine GmbH kommt den meisten vor allem mit Blick auf eine Haftungsbeschränkung. Eine Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH kann aber auch für den Fall der Aufnahme weiterer Gesellschafter sinnvoll sein.
Der Rechtsformwechsel kann sogar steuerneutral erfolgen. Doch wie alle steuerlich begünstigten Sachverhalte müssen Sie auch bei der Umwandlung einige Voraussetzungen erfüllen und mögliche Fallstricke im Auge behalten: So müssen Sie zum Beispiel sieben Jahre lang bis spätestens 31.05. eines Jahres gewisse Nachweise erbringen. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich nicht möglich. Die Folgen des Versäumens folglich nicht rückgängig zu machen.
Worum wird es in unserer Serie „Umwandlung eines Einzelunternehmens“ gehen?
In unserer Artikelserie möchten wir Ihnen die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Detail vorstellen und Sie auf besondere Probleme und Hürden hinweisen. Unsere Artikel erscheinen im 2-Wochen- Rhythmus. In den kommenden Wochen werden wir Sie zum Thema der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH über Folgendes informieren:
- Was ist eine Einbringung? – Teil 1
- Die Grundvoraussetzungen der Einbringung im Detail – Teil 2
- Schritte einer Einbringung in eine GmbH – Teil 3
- Gesetzliche Pflichten bei einer Einbringung – Teil 4 (23.07.2021)
- Die acht Stolpersteine der Einbringung – Teil 5 (06.08.2021)
Keine Schubladenlösung
Für den Fall, dass Sie bereits jetzt an eine Umwandlung denken, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. In einem ersten Gespräch werden wir Ihren individuellen Sachverhalt durchleuchten und gemeinsam mit Ihnen diese Fragen klären:
- Ist eine Umwandlung Ihrer derzeitigen Unternehmensstruktur überhaupt sinnvoll?
- Welche Zielstruktur kommt für Sie in Frage?
- Auf welche Risiken, Folgen und Kosten müssen Sie sich einstellen?
- Wie genau läuft die Umwandlung in Ihrem persönlichen Fall ab und welche Schritte müssen Sie wann machen?
Die Ergebnisse fassen wir für Sie in Ihrem persönlichen Konzept schriftlich zusammen. Wir erläutern Ihnen die Vor- und die Nachteile des entsprechenden Vorgehens und weisen Sie auf die einzuhalten Fristen im Zuge der geplanten Umwandlung hin. Eine „Schubladenlösung“ ist als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) nicht unser Anspruch. Für den notariellen und rechtlichen Teil der Umwandlung empfehlen wir Ihnen gern Notare und Rechtsanwälte, mit denen wir bereits langjährig zusammenarbeiten.
Überlassen Sie Ihre unternehmerische Zukunft nicht dem Zufall. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Wachstum Ihres Unternehmens zur Seite.